Knackiges Fest voraus

Weihnachten 2020 ist eine ganz harte Nuss. Doch mit dem richtigen Heim-Schmuck kann man trotzdem für einen glanzvollen Dezember sorgen.

Von Tom Vörös
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Selbst die meisten Weihnachtsmuffel haben irgendwo einen Nusskacker versteckt. © Ursula Schneider / pixabay

Weihnachtsmarktähnliche Zustände dürften wir in diesem Jahr wohl kaum erleben. Doch einer Fahrt durch das heimische Weihnachts-Wunderland steht dagegen nichts im Wege. Sorgen doch unzählige Anti-Weihnachtsmuffel seit Jahren für großes Staunen ob des noch größeren Klimmbimm, mit dem sie ihre Häuser liebevoll bis ausschweifend dekorieren. Hier ein paar Rentiere mit leuchtenden Augen und Glitzerfell, da ein Weihnachtsmann, der bereits lange vor Heiligabend für allabendliche Erleuchtung sorgt. Schlechter Geschmack ist und bleibt auch in andächtigen Zeiten nicht strafbar. Die Geschäftsidee einer bunten Rundreise durch Sachsens größte Glitzerlandschaften ist hiermit freigegeben - innerhalb zweier mobiler Haushalte versteht sich.

Zumindest hat man sich hierzulande auf einige Regeln einigen können. Auf den richten Zeitpunkt zum Beispiel. Die Supermärkte halten sich zwar kaum daran, Weinfeste mit Lebkuchen sind möglich aber verzichtbar. Mit der Weihnachtsdeko beginnen die meisten erst gegen Ende November.

So individuell wie die Einwohner fällt die Weihnachtsdeko aus.
So individuell wie die Einwohner fällt die Weihnachtsdeko aus. © freepik

Das perfekte Timing

Wer bereits am Totensonntag zur Weihnachtsdeko greift, begeht so etwas wie einen Tabubruch im religiösen Sinn. Denn sowohl im katholischen als auch evangelischen Kirchenjahr ist diese Zeit vom Gedenken an die Toten geprägt. Daher sollte das große Plingpling aus Respekt vor dem ernsten Hintergrund noch nicht angebracht werden. Wer dennoch zu ungeduldig ist, darf seine Weihnachtsdeko natürlich auch schon vor dem Totensonntag aufstellen und -hängen. Aber vielleicht können sich auch unreligiöse Naturen darauf einigen, die Lichtelemente im Außenbereich eventuell erst nach dem Totennsonntag einzuschalten. Denn wer will schon mit einem Streit mit dem traditionsbewusste Nachbarn in den Advent starten?

So kramen also die meisten Deutschen ihre Weihnachtsdeko erst Ende November oder Anfang Dezember heraus. Bis zum ersten Advent, also bis Sonntag, sollte es also jeder hoffentlich geschafft haben, wenigstens einen Nussknacker oder Räuchermann bzw. Räucherfrau an die frische Räucherkerzenluft zu stellen.

Übrigens: In den USA ist es üblich, die Weihnachtsdeko meist unmittelbar nach den Thanksgiving-Feierlichkeiten, die dieses Jahr am 26. November stattfinden, herauszuholen und Haus und Garten festlich zu dekorieren.

Weihnachtsschmuck als Streitsache

Wie üppig der Weihnachtsschmuck letztendlich sein darf, das ist klar durch rechtliche Rahmenbedingungen geregelt.
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen für Mieter und Besitzer. Wer in den eigenen vier Wänden dekoriert, darf dies nach eigenem Ermessen tun. Das gilt sowohl für das Aufstellen eines Weihnachtsbaumes als auch für Lichterketten am Fenster oder einen Adventskranz an der Wohnungstür. Gibt es dennoch entsprechende Klauseln im Mietvertrag, die eben jenes verbieten, dann sind diese nicht gültig.

Anders sieht es aus, wenn einzelne Mieter ungefragt das ganze Treppenhaus schmücken – andere Mieter können dann durchaus verlangen, dass die Dekoration abgehängt wird. Wird die Deko außerdem zur Stolperfalle, muss der Mieter, der die Deko angebracht hat, für die Schäden haften. Ansonsten sollte man darauf achten, die Flucht- und Rettungswege freizuhalten, die Hausordnung zu beachten und sich im besten Falle, im Sinne des Festes der Nächstenliebe, vorher mit seinen Nachbarn abzustimmen.

Ist die Weihnachtsdeko außen besonders gut sichtbar, dann haben die Nachbarn durchaus einige Rechte. Vor allem dann, wenn es sich um blinkende oder helle Beleuchtung handelt. Sind Lichterketten und Co. störend, müssen diese ab 22 Uhr ausgeschaltet werden. Hat die Beleuchtung starken Einfluss auf das Erscheinungsbild des ganzen Hauses, kann sich sogar der Vermieter einschalten und Einspruch erheben. Abgesehen davon sollten Sie die Befestigung Ihrer Weihnachtsdekoration genau überprüfen. Ist diese nicht sicher, fällt herunter und verursacht Schäden oder Verletzungen, sind Sie haftbar. Zudem muss auch die Fassade im Falle eines Mietverhältnisses unversehrt bleiben. Man darf sich also fragen, ob Bohrlöcher zur Manifestierung des harmonischen Festes wirklich sein müssen.